Teilnahmebedingungen Flohmarktroas

Veranstalter: Dorfverein Staudach-Egerndach e.V.

Teilnehmer:innen der Staudach-Egerndacher Flohmarktroas verpflichten sich gut erhaltene Gegenstände auf ihrem Grundstück zum Verkauf oder zum Verschenken anzubieten.

Mit ihrer Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, dass sie die Teilnahmebedingungen gelesen haben und diese akzeptieren.

Teilnahmebedingungen

Die Flohmarktroas Staudach-Egerndach richtet sich ausschließlich an private Anbieter. Gewerbliche Anbieter sind nicht zugelassen.

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, übrig gebliebene Waren nach dem Flohmarkt wieder wegzuräumen.

Die Teilnehmer:innen sind damit einverstanden, dass die Adresse des Standorts des Flohmarktstandes (ohne Namen) in einer Übersichtskarte angegeben wird.

Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

Das Anbieten und der Verkauf von lebenden Tieren, Plagiaten, Raubkopien, Produkten jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen jeglicher Art (auch Messer), Gewalt verherrlichenden und rassistischen Schriften, pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Feuerwerkskörper), Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Filmen/Spielen mit FSK18 oder ohne Angabe einer FSK bzw. mit ausländischer FSK sowie Pornographie und aller vom Gesetzgeber untersagten Waren ist generell verboten!

Bei Artikeln, welche rechtlichen Beschränkungen (z.B. einer Altersfreigabe) unterliegen, hat sich der Verkäufer zu versichern, dass der Käufer die Ware rechtmäßig erwirbt (z.B. durch Vorlage eines Personalausweises). Der Verkauf von Waren an Jugendliche unter 18 Jahren ist nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestattet.

Lebensmittel jeder Art dürfen von den Teilnehmer:innen nicht verkauft werden.

Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen und/oder abhanden gekommene Gegenstände.

Das Verteilen von Werbung während des Flohmarktes ist nicht zulässig.

Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer:innen eventuellen Fotoaufnahmen sowie der Veröffentlichung dieser durch die Presse zeitlich unbefristet und örtlich unbegrenzt zu. Eine Vergütung für die Aufnahmen erfolgt nicht.